Vorteile nutzen – meine Anlagetipps für Sie
Staatliche Förderungen nutzen durch
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
Genauere Details (z.B. Förderbeträge, etc) erfahren Sie gerne bei uns in einem persönlichen Gespräch!
Inflation
Achten Sie bei jeder Geldanlage auf die Inflation. Der Durchschnitt beträgt lt. statistischem Bundesamt über die letzten 36 Jahre ca. 3%. Das bedeutet, dass Sie mit einer Geldanlage von beispielsweise 2,5% Verzinsung nie Geld verdienen werden.
Ebenso gilt dies auch für aktuelle Einkommen bzw. für die Altersvorsorge. Für eine monatliche Rente im Wert von € 1.500,00 brauchen Sie bei ang. 3% Inflation in:
10 Jahren = € 2.016,00
20 Jahren = € 2.709,00
30 Jahren = € 3.641,00
40 Jahren = € 4.893,00
Finanzielle Absicherung
z.B. bei Krebs oder Schlaganfall
Haben Sie gewusst, dass jährlich rund 1 Mio. Bundesbürger an schweren Krankheiten wie z.B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erkranken? Was tun, wenn eine dieser schweren Krankheiten eintritt? Wie sieht es dann mit Ihrer finanziellen Absicherung und Sicherheit aus?
Lebens- und Rentenversicherung
Viele Versicherte denken darüber nach, Ihre Versicherung zu kündigen. Sei es aus einer finanziellen Notlage, den gesunkenen Ablaufleistungen, etc.
Sie müssen die Versicherung nicht an die Versicherung zum niedrigen Rückkaufswert zurückgeben, Sie können diese mit höheren Erlösen auch verkaufen.
Abgeltungsteuer und Freistellungsauftrag
Am 01.01.2009 wurde der Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt. Am 01.01.2023 wurde dieser von 801 € auf 1.000 € erhöht. Unterm Strich bleiben damit 1.000 € an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich freigestellt. Für darüber hinausgehende Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden vom jeweiligen Kreditinstitut 25% Abgeltungsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (je nach Konfessionszugehörigkeit) einbehalten.
Alte bzw. bereits erteile Freistellungsaufträge bleiben bestehen! Eine regelmäßige Überprüfung der Freistellungsaufträge ist wichtig und sinnvoll!
Nichtveranlagungsbescheinigung
Alle (z.B. Rentner, Kinder, Geringverdiener), die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 11.604 € (bei Verheirateten 23.208 €) haben, können sich beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausstellen lassen. Diese muss bei den jeweiligen Kreditinstituten eingereicht werden, um sämtliche Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer zu erhalten.