Vorteile nutzen – meine Anlagetipps für Sie
Monatliches Ansparen mit Beitragsgarantie und ohne Abgeltungsteuer
- Kapitalgarantie zum Vertragsende
- Optionale Höchststandssicherung
- Ablaufmanagement
- Ohne Abgeltungsteuer ansparen
- während der Ansparphase kein Freistellungsauftrag nötig
- zusätzlich können ggf. Steuervorteile genutzt werden
Staatliche Förderungen nutzen durch
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
Genauere Details (z.B. Förderbeträge, etc) erfahren Sie gerne bei uns in einem persönlichen Gespräch!
Inflation
Achten Sie bei jeder Geldanlage auf die Inflation. Der Durchschnitt beträgt lt. statistischem Bundesamt über die letzten 36 Jahre 3%. Das bedeutet, dass Sie mit einer Geldanlage von beispielsweise 2,5% Verzinsung nie Geld verdienen werden.
Ebenso gilt dies auch für aktuelle Einkommen bzw. für die Altersvorsorge. Für eine monatliche Rente im Wert von € 1.500,00 brauchen Sie bei ang. 3% Inflation in:
10 Jahren = € 2.016,00
20 Jahren = € 2.709,00
30 Jahren = € 3.641,00
40 Jahren = € 4.893,00
Finanzielle Absicherung
z.B. bei Krebs oder Schlaganfall
Haben Sie gewusst, dass jährlich rund 1 Mio. Bundesbürger an schweren Krankheiten wie z.B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erkranken? Was tun, wenn eine dieser schweren Krankheiten eintritt? Wie sieht es dann mit Ihrer finanziellen Absicherung und Sicherheit aus?
Lebens- und Rentenversicherung
Viele Versicherte denken darüber nach, Ihre Versicherung zu kündigen. Sei es aus einer finanziellen Notlage, den gesunkenen Ablaufleistungen, etc.
Sie müssen die Versicherung nicht an die Versicherung zum niedrigen Rückkaufswert zurückgeben, Sie können diese mit höheren Erlösen auch verkaufen.
Abgeltungsteuer und Freistellungsauftrag
Am 01.01.2009 wurde der Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt. Der Pauschbetrag fasst den bisherigen Sparerfreibetrag (750 € pro Person) und den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 € pro Person) zusammen. Unterm Strich bleiben damit wie bisher 801 € an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich freigestellt. Für darüber hinausgehende Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden vom jeweiligen Kreditinstitut 25% Abgeltungsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (je nach Konfessionszugehörigkeit) einbehalten.
ACHTUNG: Die bisherige Möglichkeit, bei höherem Aufwand die tatsächlichen Geldanlagekosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, entfällt. Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne von 512 € p.a. pro Person im Jahr wurde ersatzlos gestrichen.
Alte bzw. bereits erteile Freistellungsaufträge bleiben bestehen! Eine regelmäßige Überprüfung der Freistellungsaufträge ist jedoch wichtig und sinnvoll!
Nichtveranlagungsbescheinigung
Alle (z.B. Rentner, Kinder, Geringverdiener), die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 8.652 € (bei Verheirateten 17.304 €) haben, können sich beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausstellen lassen. Diese muss bei den jeweiligen Kreditinstituten eingereicht werden, um sämtliche Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer zu erhalten.